Sperrgut können Sie jede Woche der normalen Kehricht- und Sperrgutabfuhr mitgeben. Sperrgüter sind sperrige und brennbare Gegenstände (z. B. Matratzen, Sofas, Gartenstühle aus Kunststoff und Holz, Holzschränke, Teppiche, Möbelstücke allgemein, Gegenstände aus Kunststoff), die nicht in einen Kehrichtsack passen, nicht Sonderabfall sind oder nicht durch Wertstoffsammlungen (Metalle) gesammelt werden.
Damit Ihr Sperrgut mit der Abfuhr mitgenommen wird, ist es wichtig, dass Sie folgende Punkte beachten:
- Maximallänge: 200 cm
- Maximaldurchmesser: 70 cm
- Maximalgewicht: 30 Kg
- Einzelteile eines Gegenstandes zu einem Bündel zusammenbinden (z. B. Holzbretter)
- Eine Sperrgutmarke pro Gegenstand anbringen.
- Nicht mitgenommen werden: Metallartikel wie Velos, Kugelgrille, Klappstühle,
Elektro- und Elektronikgeräte wie Mixer, TV, Staubsauger etc.