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E-Mitwirkung

Leinenpflicht Hunde ab April bis Ende Juli

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit unserer einheimischen Wildtiere. Gemäss Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargaus gilt für Hunde in dieser Zeit im Wald und am Waldrand sowie entlang von Hecken und hochstehenden Wiesen, Leinenpflicht.

Zudem werden Hundehalter gebeten ihrer Verantwortung nachzukommen und den Hundekot korrekt zu entsorgen. Hundekotbeutel können bei der Gemeinde, Abteilung Werkdienste, bezogen werden.

Der Gemeinderat dankt für die Rücksichtnahme.