Hundekontrolle – Hundetaxe 2026
Gestützt auf das Hundegesetz (HuG) sind alle Hunde ab drei Monaten meldepflichtig. Wir bitten daher alle Hundehalter, bei Zuzug oder Neuanschaffung den Hund bei der Abteilung Finanzen Merenschwand anzumelden. (Tel. 056 675 53 10 / finanzen@merenschwand.ch)
Bitte reichen Sie zusammen mit der Anmeldung eine Kopie von folgenden Dokumenten ein:
- Heimtierausweis (ausgestellt durch Tierarzt)
- Haltebewilligung (sofern nötig)
Falls ein Hund verstorben ist oder ein Besitzerwechsel stattgefunden hat, wird ebenfalls um eine entsprechende Meldung an die Abteilung Finanzen Merenschwand gebeten.
Sofern keine Änderungen eingetreten sind, wird den Hundehaltern im Mai die Rechnung für die Hundetaxe (Periode Mai 2026 bis April 2027) in der Höhe von CHF 120.– pro Hund zur Zahlung zugestellt. Weitere Massnahmen sind nicht nötig.