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Alimenten

Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (persönliche und elterliche Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, ist Ihnen die Abteilung Sozialdienst behilflich. Dazu wird ein rechtsgültiges Trennungs- oder Scheidungsurteil benötigt, resp. ein von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht genehmigter Unterhaltsvertrag.

Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Bezugsberechtigten oder der Bezugsberechtigten werden die Kinderalimente bis zur Mündigkeit des Kindes bis zum Betrag der maximalen Höhe der einfachen Waisenrente von der Gemeinde bevorschusst. Das Forderungsrecht geht dadurch an die Gemeinde Merenschwand über und die Abteilung Sozialdienst übernimmt das Inkasso.

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