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Vermisste Tiere

In der Schweiz entlaufen jährlich zahlreiche Tiere ihren Besitzern oder werden von diesen gar absichtlich ausgesetzt mit dem Ziel sich ihrer zu entledigen. Der Finder eines herrenlosen Tieres ist seit dem 1. April 2004 verpflichtet, den Eigentümer zu benachrichtigen. Sollte er diesen nicht kennen, muss er den Tierfund bei einer vom Kanton bestimmten Stelle melden. Im Kanton Aargau wurde die Führung dieser Meldestelle bereits im Jahr 2004 an den Aargauischen Tierschutzverein vergeben. Der Aarg. Tierschutzverein arbeitet nun neu mit der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Aargauischen Tierschutzverein ATs und der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ sichert auf der einen Seite die lokale Verankerung in der Region und ermöglicht andererseits die Vernetzung mit Vermisst- und Fundmeldungen in der übrigen Schweiz.

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