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E-Mitwirkung

Parkierungskonzept

Per 1. Februar 2026 bzw. mit dem Stellen der Tafeln/ Signalisationen (ca. Mitte Februar 2026) tritt das Parkierungskonzept der Gemeinde Merenschwand in Kraft. Das erarbeitete Parkierungsreglement der Gemeinde Merenschwand basiert auf dem Entscheid der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2017 und ist hier abrufbar.

Das gesamte Gemeindegebiet Merenschwand wird künftig in zwei Parkraumzonen unterteilt:

  • Einstellhalle Zentrum (Zone 1)
  • Siedlungsgebiet (Zone 101)

In diesen Zonen ist das Parkieren von Motorfahrzeugen (ausgenommen Zweiräder) mit der Signalisation "Parkieren gegen Gebühr" erlaubt.

Aus dem Informationsflyer - Umsetzung Parkierungskonzept der Gemeinde Merenschwand entnehmen Sie bitte die Gebühren für Kurzzeitparkierung sowie der Monatsbewilligungen.

Die Monatsbewilligung können nur - nach vorgängiger Registrierung - über die App "ParkingPay" oder hier ab dem 1. Februar 2026 beantragt werden, wobei diese anschliessend durch die Gemeinde (Zentrale Dienste) freigegeben werden. Gelöste Monatsbewilligungen gelten als abschliessend weshalb keine Rückerstattungen vorgenommen werden.