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Baukontrollen

Ein Bauobjekt wird durch die Abteilung Planung laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen.

Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, kann der Gemeinderat die Baueinstellung verfügen. Der Gemeinderat hat Strafkompetenzen und kann in Bauangelegenheiten Bussen bis zu CHF 2'000 aussprechen. Bei gravierenden Verstössen wird Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Muri erstattet, welche höhere Strafen verfügen kann (bis CHF 50'000 oder Haft).