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Beglaubigungen

Die Gemeindekanzlei beglaubigt Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien. Zuständig für die Beglaubigungen ist die Gemeindekanzlei. Damit Ihre Unterschrift beglaubigt werden kann, müssen Sie persönlich an unserem Schalter vorbeikommen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen:

  • ein amtliches Ausweispapier (bei ausländischen Staatsangehörigen Reisepass oder Identitätskarte, Ausländerausweis gilt nicht)
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original
  • das Aktenstück ist vor der zu beglaubigenden Person zu unterzeichnen