Betreibung
AUSKÜNFTE
Nach Art. 8a SchKG erhält jedermann Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann. Bitte senden Sie Ihre Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis an das Betreibungsamt. Legen Sie ein frankiertes Rückantwortkuvert bei. Die Auskunft wird zusammen mit der Gebührenrechnung zugestellt. Die Gebühr für eine schriftliche Auskunft beträgt CHF 17. Falls Sie über sich selber eine Auskunft benötigen, braucht es keinen Interessennachweis.
BETREIBUNGSFERIEN
Während den Betreibungsferien dürfen keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden. Die Betreibungsferien dauern je sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten sowie in der Zeit vom 15. bis 31. Juli. Eine Betreibungshandlung ist beispielsweise die Zustellung des Zahlungsbefehls. Keine Betreibungshandlung - und daher auch während den Betreibungsferien zulässig - stellt das Einreichen des Betreibungsbegehrens dar.
FORMULARE
Detaillierte Informationen über Betreibungshandlungen und die dazu benötigten Formulare finden Sie hier.
GEBÜHREN
Die Gebühren richten sich nach der Forderungssumme:
bis CHF 100 | CHF 17 |
---|---|
bis 500 | CHF 30 |
bis 1'000 | CHF 50 |
bis 10'000 | CHF 70 |
bis 100'000 | CHF 100 |
bis 1'000'000 | CHF 200 |
über 1'000'000 | CHF 410 |
Betreibungsamt Muri+
Aarauerstrasse 30
5630 Muri
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Tel. 056 675 52 70
Fax 056 675 52 71
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