Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Im Kanton Aargau müssen folgende Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern erfüllt sein:
- Niederlassungsbewilligung (C)
- 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre Aufenthalt im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Eingebürgert werden kann nur wer
- mit den Lebensverhältnissen in der Schweiz, im Kanton und in der Gemeinde vertraut ist,
- über ausreichende sprachliche und staatsbürgerliche Kenntnisse verfügt,
- die Werte der Bundes- und der Kantonsverfassung achtet,
- die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet,
- am Wirtschaftsleben teilnehmen oder Bildung erwerben will.
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu diesem Thema:
Ordentliche Einbürgerung von Ausländer/-innen im Aargau
Die ordentliche Einbürgerung
Staatsbürgerlicher Test üben:
Der Test kann hier eingesehen und geübt werden. Auf der Website finden Sie ein PDF-Symbol, worauf sich ein Dokument mit allen möglichen Fragen und den richtigen Antworten öffnet.
Weitere Informationen
HEKS
Broschüre "Der Bund kurz erklärt"
Der Kanton Aargau kurz erklärt
www.ch.ch/Einfache Antworten zum Leben in der Schweiz
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin, welche/r bereits vor Heirat Schweizer/in war, sowie
- 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz,
- seit 3 Jahren verheiratet,
- seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet und
- ist eingegliedert in die schweizerischen Verhältnisse und beachtet die schweizerische Rechtsordnung.
Die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu diesem Thema:
Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer
Die Gesuchsformulare müssen durch den Gesuchsteller selbst beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden: ch@sem.admin.ch.
Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.
Vereinfachte Einbürgerung (Drittgeneration)
Informationen über die zu erfüllenden Voraussetzungen, die einzureichenden Dokumente und die Kosten können Sie über den folgenden Link des Staatssekretariats (SEM) einsehen:
Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration
Die Gesuchsformulare müssen durch den Gesuchsteller selbst beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden: ch@sem.admin.ch
Das Formular wird Ihnen per Post zugestellt und ist vollständig ausgefüllt auf dem Postweg beim SEM einzureichen.