Friedhof
Das Bestattungs- und Friedhofwesen gehört in den Aufgabenbereich der Einwohnergemeinde. Die Abteilung Werke ist für den Friedhof zuständig, das Bestattungswesen fällt in den Aufgabenbereich der Gemeindekanzlei.
Grabdenkmäler sind bewilligungspflichtig. Gesuche sind an die Friedhofkommission zu richten. Das Friedhofreglement kann unter Reglemente heruntergeladen werden.