Navigieren in der Gemeinde Merenschwand

Newsletter abonnieren

Meldepflicht Wohnungsvermieter

Sind Sie Vermieter von Wohnräumen in Merenschwand? Nach Kantonaler Gesetzgebung (RMG § 10 Abs. 1) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern den Einwohnerdiensten zu melden. Im Hinblick auf diese gesetzlichen Bestimmungen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns den Zu- und Wegzug rechtzeitig per E-Mail, per Post oder mit dem Formular "Mieterwechsel" im Online-Schalter melden.