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Steuern

Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt, für das Inkasso der Steuern die Finanzverwaltung, zuständig. Vereinbarungen über Ratenzahlungen oder längere Zahlungsfristen usw. müssen mit der Finanzverwaltung getroffen werden.

Die Abteilung Steuern erteilt Auskünfte über sämtliche Belange rund um die Staats- und Gemeindesteuern, die Grundstücksgewinnsteuern und die direkten Bundessteuern.

Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärungen fristgerecht einreichen. Sie erleichtern unserer Abteilung Steuern die Arbeit und erfahren schneller, wie viel Ihre Steuerbelastung beträgt. Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, richten Sie bitte innerhalb der Abgabefrist ein begründetes schriftliches Gesuch um Fristerstreckung an uns.

Steuerrechner

Hier können Sie online Ihre Steuern berechnen.
 
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