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Todesfall

Das Regionale Zivilstandsamt Muri ist für die Beurkundung aller Todesfälle, welche sich im Zivilstandskreis Muri ereignen, zuständig. Der Tod muss innert 2 Tagen dem Regionalen Zivilstandsamt gemeldet werden.

Für das Bestattungswesen (Organisation Beerdigung usw.) ist die jeweilige Wohngemeinde des Verstorbenen zuständig.

Ist eine Person in einem Spital, einer Klinik oder einem Heim verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Regionale Zivilstandsamt direkt durch die Verwaltung des Spitals, der Klinik oder des Heimes.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod bestätigen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von Verstorbenen, welche nicht in Merenschwand wohnhaft waren, werden gebeten, sich direkt mit dem Bestattungsamt am gesetzlichen Wohnsitz des Verstorbenen in Verbindung zu setzen.

Weitere Informationen zum Todesfall finden Sie auf dem Merkblatt für Angehörige.