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Visum, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für Ausländer

Haben Sie Fragen bezüglich eines Einreisevisums oder der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen an ausländische Staatsangehörige? Nehmen Sie mit der Gemeindekanzlei telefonisch Kontakt auf (056 675 53 00). Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne persönlich am Schalter über bestehende Vorschriften.