Visum, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung für Ausländer
Haben Sie Fragen bezüglich eines Einreisevisums oder der Erteilung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen an ausländische Staatsangehörige? Nehmen Sie mit der Gemeindekanzlei telefonisch Kontakt auf (056 675 53 00). Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne persönlich am Schalter über bestehende Vorschriften.