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Parkierung Merenschwand

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisierung vom 5. September 1979 werden folgende Änderungen zu den bereits rechtskräftigen Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Ganzes Siedlungsgebiet, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr, auf einer rechteckigen weissen Tafel mit der Aufschrift «ZONE» als Zonensignal (2.59.1) und in Gegenrichtung als Ende Zonensignal (2.59.2) anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplätze Gemeindekanzlei / Bauverwaltung und Steueramt, Parzelle 172, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz Kirche / Friedhof, Parzelle 213, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz Kindergarten Rozenstrasse, Parzelle 322, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz Ost, Schulanlage Merenschwand, Parzelle 349, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz West, Schulanlage Merenschwand, Parzelle 349, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz Kreisel Zentrum Merenschwand, Parzellen 265 und 270, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Parkplatz Schulanlage Benzenschwil, Parzellen 2021 und 2012, Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe.

Einsprachen
Einsprachen gegen diese Änderung (Signal 4.20 Parkieren gegen Gebühr anstelle des verfügten Signals 4.18 Parkieren mit Parkscheibe) sind innert 30 Tagen seit Publikation bei der verfügenden Behörde einzureichen. Es kann nur gegen diese Änderung Einsprache erhoben werden. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig. Das angepasste Parkierungskonzept kann auf der Website der Gemeinde heruntergeladen oder während der Öffnungszeiten am Schalter der Zentralen Dienste eingesehen werden.

Merenschwand, 1. Mai 2025

Gemeinderat

Parkierungskonzept