Navigieren in der Gemeinde Merenschwand

E-Mitwirkung

Waldbrandgefahr – Aufruf zur Einhaltung der Schutzmassnahmen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen wurde die Waldbrandgefahr durch die zuständigen kantonalen Behörden auf die Gefahrenstufe 4 («gross») erhöht. Damit verbunden ist ein Feuerverbot im Wald sowie innerhalb eines Abstandes von 50 Metern zum Waldrand.

Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, die angeordneten Massnahmen konsequent einzuhalten und durch verantwortungsbewusstes Verhalten dazu beizutragen, Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Insbesondere gilt:

  • Im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt ist jegliches Feuern verboten.
  • Das Verbot gilt auch für offizielle Feuerstellen, Waldhütten sowie Picknick- und Spielplätze im Wald und am Waldrand.
  • Brennende Raucherwaren und Zündhölzer dürfen nicht weggeworfen werden.
  • Feuer im Freien sind bei starkem Wind zu unterlassen.
  • Feuer dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Nach Gebrauch sind Feuer vollständig zu löschen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die verantwortungsvolle Mitwirkung zum Schutz von Mensch, Tier und Natur.

Merkblatt - Verhalten bei Trockenheit