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E-Mitwirkung

Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Aargau

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der sehr grossen Waldbrandgefahr (Gefahrenstufe 5) gilt im Kanton Aargau ab Dienstag, 28. Juli 2026, 12.00 Uhr bis auf Weiteres ein absolutes Feuerverbot. Davon betroffen ist auch das Abbrennen von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk, Raketen, Höhenfeuern sowie 1. August-Feuern.

Erlaubt bleibt ausschliesslich die Verwendung von Gas- und Elektrogrills, sofern diese mit der nötigen Vorsicht eingesetzt werden und keine weitergehenden lokalen Verbote bestehen. Das Feuerverbot bleibt so lange in Kraft, bis ausreichende Niederschläge die Waldbrandgefahr nachhaltig entschärfen.

Wir bitten alle, die geltenden Vorschriften konsequent einzuhalten und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Mensch, Tier und Natur zu leisten. Bereits ein einzelner Funke kann unter den aktuellen Bedingungen einen Flur- oder Waldbrand auslösen.

Aktuelle Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Informationsseite des Kantons Aargau.

Merkblatt_Verhalten bei Trockenheit