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Waldbrandgefahr: Aufhebung bedingtes Feuerverbot

Die Niederschläge der vergangenen Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Situation in Bezug auf die Trockenheit geführt. Die Bodenmessdaten weisen wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit auf, wenn auch weiterhin auf tiefem Niveau.

Deshalb wird das seit dem 27. August 2026 geltende bedingte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Mittwoch, 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.

Damit ist das Feuern im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt wieder erlaubt. Aufgrund der weiterhin bestehenden Trockenheit wird die Bevölkerung jedoch gebeten, weiterhin vorsichtig mit Feuer umzugehen und die geltenden Vorschriften einzuhalten.

Es gilt weiterhin der Aufruf zum vorsichtigen Umgang mit Feuer gemäss Merkblatt zur Gefahrenstufe 3.

Die detaillierten Bestimmungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Verhalten bei Trockenheit – Gefahrenstufe 3 von 5»