Neue biometrische Identitätskarte ab 2. November 2026
Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger neu zwischen einer nichtbiometrischen und einer biometrischen Identitätskarte wählen. Die biometrische Identitätskarte verfügt über einen Datenchip mit einem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken.
Die nichtbiometrische Identitätskarte kann weiterhin bei der Gemeinde am Schalter der Zentralen Dienste beantragt werden. Sie eignet sich insbesondere für Personen, welche die Identitätskarte als Ausweis in der Schweiz benötigen.
Für Personen, welche die Identitätskarte regelmässig als Reisedokument innerhalb der EU verwenden, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen. Diese kann nicht bei den Zentralen Diensten, sondern ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau beantragt werden.
Bereits ausgestellte nichtbiometrische Identitätskarten bleiben bis zum Ablaufdatum gültig und können weiterhin als Reisedokument verwendet werden.
Weitere Informationen sind auf der Website des Kantons Aargau unter www.ag.ch sowie auf www.schweizerpass.ch verfügbar.