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Abbrennen von Feuerwerk

Sie planen ein Fest und wollen als Highlight ein Feuerwerk in den Himmel steigen lassen? Gehen Sie wie folg vor:

Gemäss § 16 Abs. 1 des örtlichen Polizeireglements ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne besondere Bewilligung nur an Silvester/ Neujahr, während der Fasnacht und an der Bundesfeier – unter Beachtung aller erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen – gestattet.

Der Gemeinderat Merenschwand kann Ihnen jedoch eine Ausnahmebewilligung erteilen. Hierfür benötigt er einen Antrag in Form eines Briefes, in welchem folgende Details aufgeführt sind:

  • Anlass (Datum)
  • Dauer des Feuerwerks
  • Ort (Abbrandstelle)
  • Entsorgung der Überresten
  • Genug detailliert, damit sich der Gemeinderat ein Bild über den Anlass sowie deren Verlauf machen kann

Sofern der Gemeinderat Ihren Antrag erhalten hat, wird dieser an der kommenden Gemeinderats-Sitzung besprochen und entweder gutgeheissen oder abgelehnt. Sofern Sie eine Zustimmung erhalten haben, benötigen Sie von der Kantonspolizei Aargau, Fachstelle SIWAS eine Abbrandbewilligung  (zusätzliche Informationen unter folgendem Link). Das Gesuch richten Sie per Post an folgende Adresse:

Kantonspolizei Aargau
Fachstelle SIWAS
Postfach 3502
5001 Aarau

Sofern die Fachstelle SIWAS Ihr Gesuch gutheisst, wird Ihnen das gleiche Formular unterschrieben und mit einer Gebühr von CHF 30.00 retourniert. Dieses Formular muss ebenfalls noch durch die Gemeinde unterzeichnet werden.

Nach Abschluss des gesamten Prozesses steht Ihrer Attraktion nichts mehr im Wege.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Gemeindekanzlei Merenschwand.