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E-Mitwirkung

Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, die Legislative und besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Einwohner/innen der Gemeinde. In Merenschwand finden alljährlich im Sommer und im Winter die ordentlichen Gemeindeversammlungen statt.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und die spätestens 5 Tage vor der Gemeindeversammlung ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Merenschwand haben.