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Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

 

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  • Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. Juni 2024 - Hier gelangen Sie zu den einzelnen Traktanden
  • Ortsbürgergemeindeversammlung vom 25./27. November 2024

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