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E-Mitwirkung

Ortsbürgergemeinde

Die Ortsbürgergemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit beschränkter Zweckbestimmung. Sie bestehen aus der Gesamtheit der Personen, die im Besitz des Ortsbürgerrechts sind und im Gebiet der entsprechenden Einwohnergemeinde wohnen.

 

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